Menschen mit psychischen Störungen, die am Erwerbsleben teilnehmen wollen, gelten entweder als vermittelbar und finden vielleicht eine Anstellung in der freien Wirtschaft oder sie werden von der Invalidenversicherung als voll- oder teilinvalid anerkannt und suchen sich eine Beschäftigung in einer geschützten Institution.
Die Erfahrung zeigt, dass eine Anstellung in der freien Wirtschaft heute sehr schwierig bis fast unmöglich ist. Arbeitgeber sind kaum in der Lage, psychisch instabile Menschen zu beschäftigen und die nötige Betreuung zu bieten, die für eine erfolgreiche Integration nötig ist.
Geschützte Werkstätten nehmen zwar Menschen mit psychischen Störungen auf, können ihnen jedoch nur in seltenen Fällen ein adäquates Arbeitsumfeld bieten. Dazu kommt, dass sich psychisch Leidende in einer geschützten Werksatt oft stigmatisiert fühlen.
Für viele Betroffene ist die Grenze zwischen vermittelbar und nicht vermittelbar nicht eindeutig. Oft sind umfangreiche Abklärungen nötig um eine Verfügung zur erlassen. Solche Abklärungen können sich über mehrere Monate hinweg ziehen. Es geht in den ersten Phasen der Arbeitsintegration wertvolle Zeit verloren, wodurch der Integrationserfolg gefährdet ist und therapeutische Fortschritte ins Wanken kommen. Studien haben gezeigt, dass es günstig für den Heilungsprozess ist, wenn ein psychisch erkrankter Mensch in seiner sozialen und beruflichen Kompetenz gefördert wird und Verantwortung übernehmen kann. Auch von Seiten der Arbeitgeberschaft, ist es wichtig, dass MitarbeiterInnen keine zu langen Absenzen haben. Wer zu lange „weg vom Fenster“ ist, hat immer weniger Chancen eine Anstellung zu finden.
Aus diesen Hintergund-Überlegungen haben wir SOLAS so konzipiert, dass Menschen die wegen psychischen Störungen oder wegen einer chronischen psychischen Erkrankung keine Beschäftigung haben, möglichst lückenlos und ihren Fähigkeiten entsprechend auf ihrem angestammten Beruf weiterarbeiten können. |
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